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Mit dem Vertrag von Maastricht und Amsterdam wird eine gemeinsam agierende europäische Union in vielen Bereichen der Gesellschaft geregelt. In zunehmend mehr Gesellschaftspolitiken werden gemeinsam Probleme gelöst, die allein auf nationalstaatlicher Ebene nicht zu bewältigen sind.

Inzwischen haben sich 15 selbständige Staaten zusammengeschlossen und einen wichtigen Schritt in Richtung europäische Integration getan. Mit der EU-Osterweiterung ist es weiterhin die Aufgabe der EU, ihren Bürgern Frieden und Wohlstand im Rahmen eines "immer engeren Zusammenschlusses" zu ermöglichen, sowie die Grundrechte und die demokratische Akzeptanz zu stärken.

Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union können Sie auf der Europakarte 2000 einsehen.

 


Obwohl sich die Förderschwerpunkte thematisch stark unterscheiden, verfolgen allesamt Ziele wie:

  • die europäische Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern
  • Unternehmen in Europa zu internationalisieren
  • neue Arbeitsplätze zu schaffen oder bestehende zu sichern
  • ein stetiges Wirtschaftswachstum in Europa zu ermöglichen
  • den kulturellen Zusammenhalt zu stärken
  • die europäische Idee aktiv zu fördern

 


Die Einnahmen der Europäischen Union stammen aus vier Hauptquellen:

  • Gemeinschaftsanteil an den MwSt-Einnahmen aller Mitgliedsstaaten
  • Zölle auf in die EU eingeführte Waren
  • Agrar-Aschöpfungen bei der Einfuhr von landwirtschaftlichen Erzeugnissen
  • Anteil am Bruttosozialprodukt (BSP) der einzelnen Mitgliedstaaten je nach Zahlungsfähigkeit

Die Ausgaben der Europäischen Union aus Eigenmitteln verteilen sich wie folgt:

  • Gemeinsame Agrarpolitik
  • Förderung benachteiligter Regionen in den Mitgliedstaaten (z.B. auch die neuen Bundesländer von 1991-2006)
  • interne und externe Politikbereiche
  • Verwaltungsaufgaben
  • Sonstiges


Diagramm zu den Anteilen der EU-Einnahmen und EU-Ausgaben am Haushalt 2000

 


Den Aufbau der EU soll das Organigramm zeigen.

Das Europäische Parlament stellt u. a. alljährlich den Haushaltsplan der Union fest. Im Rahmen des Haushaltsverfahrens kann es Änderungen am Vorentwurf der Kommission und am Entwurf des Rates vorschlagen.
Mitglieder: insgesamt 626
Amtszeit: fünf Jahre

Die Europäische Kommission spielt aufgrund der ihr zugewiesenen Aufgaben eine zentrale Rolle in der Politik der EU.
Mitglieder: insgesamt 20, je zwei aus Deutschland, Spanien, Frankreich, Italien und dem Vereinten Königreich, je eines aus den übrigen Mitgliedstaaten.
Amtszeit: fünf Jahre

Im Rat der Europäischen Union erlassen die Migliedstaaten Rechtsvorschriften für die Union, setzen politische Ziele, koordinieren ihre nationalen Politiken und regeln Konflikte untereinander und zwischen ihnen und anderen Institutionen.
Mitglieder: die Minister der 15 Mitgliedsstaaten
Amtszeit: den Vorsitz führen die Mitgliedstaaten abwechselnd für sechs Monate

Auch der Rechnungshof und die Europäische Investitionsbank stellen für die Förderung wichtige Institutionen dar.



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